AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingung)
Präambel
Das Konstruktionsbüro Bernd Heinold (KBH) mit Sitz in Remseck a N. bietet ein Android-basiertes Kassensystem an.
Diese (besonderen) Geschäftsbedingungen richten sich an Kunden, welche das Kassensystem nutzen wollen. Sonstige Verträge zwischen KBH und dem jeweiligen Kunden bleiben durch diesen Vertrag unberührt und richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen. Dem Kunden wird aufgrund des Kaufvertrages das Recht eingeräumt, die Hardware sowie die darauf installierte Software und/oder einzelne Softwarefunktionen im Zusammenhang mit dem Android Tablet zu nutzen.
1. Vertragsgegenstand
(1) Dem Kunden wird aufgrund dieses Vertrags das entgeltliche Recht zur befristeten Benutzung des Kassensystems eingeräumt. Das Kassensystem setzt sich einerseits aus einer Kassenanwendung auf Endgeräten mit der Bezeichnung ‘Kassensystem‘ sowie einem optionalen Bondrucker und einer optionalen Kassenschublade zusammen.
(2) Die konkrete Beschaffenheit (Hardware und/oder Software) des Kassensystem sowie Entgelte für Hard- und Software werden durch KBH bestimmt und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie ggf. dem Angebot.
(3) Voraussetzung der Nutzung des Kassensystems ist ein Mietvertrag des Kassensystems, auf der die Clientanwendung vorinstalliert.
(4) Dem Kunden wird unter der Bezeichnung „Gerätelizenz“ das entgeltliche Recht zur vollumfänglichen Benutzung des unter Ziffer 2 beschriebenen Vertragsgegenstands für die vertraglich bestimmte Mietdauer eingeräumt.
(5) Das Kassensystem unterstützt die Erfassung von Buchungsvorgängen unter Verwendung von einem Endgerät, auf welchem die Software ‘Kassensystem’ installiert ist.
(6) Das Kassensystem erfordert grundsätzlich keine bestehende Internetverbindung.
(7) Das Kassensystem unterliegt einer fortlaufenden Verbesserung und Erweiterung – hierzu im Einzelnen unter Ziffer 3. Es wird daher empfohlen, die Vertragsbedingungen einschließlich der aktuellen Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss zu speichern oder auszudrucken.
2. Weiterentwicklung
(1) Um Anforderungen und Änderungswünschen der Kunden Rechnung zu tragen, ist die in der Leistungsbeschreibung hervorgehobene fortlaufende Weiterentwicklung der Produkte und Serviceleistungen Vertragsbestandteil, was denknotwendig eine stets mögliche Änderung der Bedienung der Lösung oder Änderungen der Serviceleistungen beinhaltet. Das Vorstehende gilt, soweit die Funktionalität im Mindestmaß den Umfang umfasst, den ‘Kassensystem’ im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausweislich der hinterlegten Leistungsbeschreibung umfasste. Die Herstellerin wird den Kunden per E-Mail von Änderungen in Kenntnis setzen.
(2) Bedingt die Weiterentwicklung eine Einschränkung oder – in sehr seltenen Ausnahmefällen – die Aufgabe einer bestehenden Funktionalität, wird KBH den Kunden mit angemessener Frist vor der Umstellung von der geplanten Änderung in Kenntnis setzen. Ist ‘Kassensystem’ mit der vorbestehenden Funktionalität wegen der endgültigen Aufgabe nicht länger nutzbar, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Er ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Der Kunde wird in der Umstellungsmitteilung auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Vertrag wird mit dem neuen Funktionsumfang fortgesetzt, wenn er seine Kündigung nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen seit der Implementierung der Änderung erklärt. Maßgeblich ist dabei das in der Umstellungsmitteilung genannte Datum.
3. Datensicherheit
(1) Alle eingegebenen Daten im ‚Kassensystem‘ werden auf dem Tablet gespeichert und sind von einem Zugriff von außerhalb geschützt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, nach der Nutzung des Kassensystem einen Abrechnungsbericht auszudrucken und zuverlässig zu archivieren. Dieser Bericht wird auch als PDF-File auf dem Tablet gespeichert.
4. Support
(1) KBH bietet gemäß der Leistungsbeschreibung verschiedene Serviceleistungen an. Der Support richtet sich nach Maßgabe nachstehender Bedingungen.
(2) In Bezug auf den Support gelten folgende Definitionen:
– „Reaktionszeiten“ bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang der Mitteilung eines Vorfalls bei KBH und der ersten Reaktion gegenüber dem Kunden durch Rückruf, E-Mail, aber auch Beginn der Arbeiten zur Beseitigung der Störung;
– „Geschäftszeiten“ bezeichnet die verkehrsüblichen Geschäftszeiten, wovon im Mindestmaß Kernzeiten von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr von Montag bis Freitag umfasst sind.
– „Arbeitstage“ bezeichnet die Tage Montag bis Freitag; im Land Baden-Württemberg bestehende gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.
(3) Vorfälle werden wie nachstehend kategorisiert:
– Vorfall der Kategorie 1: bedeutet, dass die in Ziffer 2 beschriebene Lösung im Echtbetrieb zum Stillstand gekommen ist und als Ergebnis einer schwerwiegenden Funktionsstörung nicht in der Lage ist, Daten zu verarbeiten;
– Vorfall der Kategorie 2: bezeichnet ein Problem der Lösung, das eine schwerwiegende Unterbrechung wesentlicher Funktionen zur Folge hat und nicht vorübergehend, etwa durch eine Umgehung (Abwahl Bondruck) beseitigt werden kann;
– Vorfall der Kategorie 3: bezeichnet ein für die Grundfunktion der Software nicht kritisches Problem, bei dem der Kunde in der Lage ist, nach wie vor mit dem System zu arbeiten;
– Vorfall der Kategorie 4: bezeichnet Anfragen zur Bedienung der Software sowie sämtliche anderen Themen, welche nicht die Softwarebedienung selbst betreffen.
(4) KBH erbringt Support-Dienstleistungen während der Geschäftszeiten mit folgenden Reaktionszeiten, beginnend mit der Aufnahme der Supportanfrage:
– Supportanfrage der Kategorie 1: höchstens 8 Stunden;
– Supportanfrage der Kategorie 2: höchstens 12 Stunden;
– Supportanfrage der Kategorie 3: höchstens 24 Stunden;
– Supportanfrage der Kategorie 4: höchstens 48 Stunden
(5) KBH erbringt für ‘Kassensystem‘ keine Support-Dienstleistungen außerhalb der Geschäftszeiten. Anfragen können jedoch weiterhin über den Chat sowie über das Kontaktformular über mietkassen.heinold-web.de eingereicht werden. Die Reaktionszeit startet dementsprechend zum darauffolgenden Beginn der Geschäftszeit.
(6) Die Reaktion kann in einer Nachricht des technischen Personals, aber auch in der Beseitigung der Störung liegen.
5. Besondere Regelungen beim Kauf von Hardware
Beim Kauf von vorkonfigurierter Hardware gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
(1) Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von KBH. Betreibt ein Dritter die Zwangsvollstreckung in die Ware, ist der Kunde verpflichtet, KBH hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Intervention erforderlich sind.
(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich der gekauften Hardware verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache. Hiervon unberührt bleibt die Verjährung von Rückgriffsansprüchen im Sinne der §§ 478, 479 BGB. Wird gebrauchte Hardware verkauft, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche auf Schadens- o der Aufwendungsersatz, die auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung von Vertragspflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden: „Kardinalpflichten“) beruhen. Sie gelten auch nicht, soweit Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes betroffen sind. Soweit fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist die Haftung KBH der Höhe nach auf solche Schäden und Aufwendungen beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6. Vertragsdauer und -beendigung
(1) Der Vertrag wird ausschließlich für die angefragte Dauer geschlossen.
(2) Es bedarf keiner expliziten Kündigung.
7. Vergütung; Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vertrag. Die Preisangaben bezeichnen dabei die Bruttopreise. Das KBH unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach §19 und ist nicht Umsatzsteuerpflichtig.
(2) Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung zu zahlen. Der geschuldete Betrag ist zum vorgenannten Zeitpunkt vom Kunden auf das im Angebot angegebene Konto von KBH zu überweisen. Der Kunde erhält eine Rechnung über den vorgenannten Betrag.
(3) Im Falle einer ausbleibenden Zahlung behält sich KBH das Recht vor, die Leistung vorrübergehend auszusetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, die unbestritten, von KBH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis wie die Forderung von KBH entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.
8. Haftung
(1) Die Haftung von KBH für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen ist. Die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit bleibt bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, unberührt; allerdings ist die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(2) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von KBH.
9. Änderungsvorbehalt
(1) Für den Fall, dass sich nach Vertragsschluss wesentliche technische, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern, behält sich KBH das Recht vor, den Inhalt dieses Vertrags – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Den geänderten Vertrag wird KBH dem Kunden per E-Mail bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrags wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail an info@heinold-web.de oder schriftlich widerspricht.
(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. KBH hat dann das Recht den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, sofern KBH das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.
10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Es gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Vertrags; abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn KBH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Ludwigsburg Gerichtsstand.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Adresse
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Bernd Heinold
Am Ring 4
D-71686 Remseck a. N. - +49 7146 9399233
- info(at)heinold-web.de